Maskenträgerordnung

Die von der Narrenzunft GOLE an die Maskenträger ausgeliehenen Häser sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
Schuhe, Halstücher und Handschuhe sind passend zum Häs zu tragen (keine Tumschuhe, Skihandschuhe, usw.).
Die Häser sind notfalls auch nach einem Narrentreffen bzw. während der Fasnet entsprechend auszubessern!
Das Auftreten der Maskenträger in der Öffentlichkeit (das heißt bei Narrentreffen, in Lokalen, bei Hallenveranstaltungen, usw.) muß korrekt und angepaßt sein! Bei Umzügen etc. dürfen die Zuschauer nicht über Gebühr belästigt werden.

Bitte die Folgen durch eventuelle Haftpflichtansprüche bedenken.
Jeder Maskenträger und Maskenträger-Springer repräsentiert durch das Tragen eines Riedlinger Häses die gesarate Narrenzunft GOLE.
Der Maskenträger sollte wissen, was den Sinn und Ausdruck seiner Maske verkörpert.
Durch zunftschädigendes Verhalten kann ein Maskenträger auch während der Fasnet ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft der Narrenrat.
Die Maskenträger haben sich bis zum 11.11. für eine neue Teilnahme vor der darauffolgenden Fasnet beim Maskenträger-Chef bzw. seinem Stellvertreter zu melden. Im Normalfall werden die Maskenträger des Vorjahres berücksichtigt. Ansonsten rücken Springer der Warteliste
nach.

Die festen Maskenträger sollen an Narrentreffen und Umzügen der Riedlinger Fasnet teilnehmen. Bei begründeter Verhinderung ist ein Springer zu benennen. Die Springer werden grundsätzlich nur von der Warteliste genommen.

Die Umzugsteilnehmer treffen sich vor Umzugsbeginn grundsätzlich geschlossen am Aufstellungsplatz.
Tatkräftige Mitarbeit bei allen Arbeitseinsätzen der Narrenzunft GOLE wird von den Maskenträgern erwartet ( z. B. Hallen- und Stadtdekoration, Flohmarkt, etc.). Eventuell kann ein regelmäßiger Einsatz bei der Vergabe von Häsern von Vorteil sein! Gleiches gilt für Ordensvorschläge.

Von den Maskenträgem wird erwartet, die Maskenträgerversammlung am 5.1. jeden Jahres zu besuchen. Gleichfalls soll an der Jahreshauptversammlung am Mittwoch vor Christi-Himmelfahrt teilgenommen werden!

Die Maskenträger haben sich grundsätzlich an die Weisungen des Narrenrates zu halten!

 

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